Auch wenn die „Gesichter“ solcher Verwaltungsbauten staatlichen Schutz genießen, bedeuten Umnutzungen oder Modernisierungen für das Innenleben oft schwerwiegende Eingriffe und Veränderungen. Dort wo der Bestand an seine Grenzen stößt, lassen sich Erweiterungen nicht vermeiden. Mit ihnen ergeben sich dann Chancen, dem Bauwerk oder Ensemble eine neue Nuance hinzuzufügen. Die Palette reicht hier von der „substanzverträglichen Kosmetik“ über die „Schönheitsoperation“ bis zur selbstbewussten Darstellung des Nebeneinander von bewährtem Bestand und neuer Architekturqualität.